Verhängnisvolle Schmutzmatte

9.10.2013 (€) – Das Bamberger Oberlandesgericht hat sich mit der Haftung von Reiseveranstaltern für Unfälle durch vermeintliche Stolperfallen in ausländischen Hotels befasst.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Schadenersatz · Schmerzensgeld · Verkehrssicherungspflicht
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