Verbraucherschlichtung erhält jetzt flächendeckendes Netz

1.4.2016 (€) – Seit heute haben mit Inkrafttreten des Verbraucher-Streitbeilegungs-Gesetzes Verbraucher Anspruch auf eine außergerichtliche Schlichtung. Der Versicherungsombudsmann hat hier schon vor Jahren eine Vorreiterrolle übernommen. (Bild: Brüss)

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