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Unverfallbare Betriebsrente bleibt gesichert

1.3.2001 (€) – Gerät ein Konzern in wirtschaftliche Notlage, kann er Versorgungszusagen nur im Ausnahmefall widerrufen. Geht es der entsprechenden Tochterfirma gut, kann die Betriebsrente nicht gekürzt werden.

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Altersversorgung · Betriebliche Altersversorgung · Bundesarbeitsgericht · Mitarbeiter · Personal · Rente · Verkauf
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