Unfallopfer erhält Mietwagen und Nutzungsausfall
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann von dem Schädiger auch dann noch einen Nutzungsausfall für die Reparaturdauer verlangen, wenn er bereits einen Mietwagen abgerechnet hat. Das hat das Amtsgericht Schwelm mit Urteil vom 10. Dezember 2020 (25 C 104/20) entschieden.
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