9.7.2010 (€) – Ein Pkw-Halter hatte seinen Benziner auf Autogas umrüsten lassen. Als deshalb nach einem halben Jahr plötzlich erhebliche Reparaturen an dem Fahrzeug nötig wurden, verlangte der Halter neben den Reparaturkosten auch eine Zurückrüstung. Wie das Gericht entschied.
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