Sozialrecht: Späte Behörden-Reaktion kann teuer werden

10.4.2013 (€) – Auch Behörden steht nicht in jedem Fall ausreichend Personal zur Verfügung, um Leistungsanträge zeitnah bearbeiten zu können. Dass dies finanzielle Folgen haben kann, belegt ein aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.

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Bundessozialgericht · Gesetzliche Krankenversicherung · Personal · Sozialrecht
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