18.9.2023 – Ein von drei Wissenschaftlern vorgeschlagenes „Renten-Freibetragsmodell“ soll Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung künftiger Rentnergenerationen sein. Der Freibetrag knüpft an vier Parametern an, die sich dem Rentenbescheid entnehmen lassen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Gutachten (PDF; 72,9 MB) eingeholt, um nach eigenen Angaben „eine wissenschaftliche Einschätzung zu erhalten, in wie vielen Fällen, ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe eine ‚doppelte Besteuerung‘ von Rentnerinnen und Rentnern verschiedener Erwerbsbiografien eintritt“.
Die Schrift wurde von den Professoren Dr. Ralf Maiterth von der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Dr. Dirk Kiesewetter und Dr. Ralf P. Schenke von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg erstellt.
Sie sei im Nachgang zu den zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs zur sogenannten „doppelten Besteuerung“ von Renten (VersicherungsJournal 1.6.2021) in Auftrag gegeben worden, heißt es in Berlin.
Die Wissenschaftler kommen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, „dass Fälle von ‚doppelter Besteuerung‘ auf Basis des geltenden Rechts des Jahres 2022 für zahlreiche Kohorten auftreten würden, die zukünftig in Rente gehen“, schreibt das BMF auf seiner Homepage.
Volumina und Fallzahlen variierten jedoch je nach Renteneintrittsjahr und Erwerbsbiografie. Zugleich ergebe sich, dass bei bestimmten Erwerbsbiografien bereits Bestandsrentenfälle von „doppelter Besteuerung“ betroffen seien – „vergleichsweise jedoch in geringerem Ausmaß“, so das BMF.
Die Bundesregierung habe bereits gegengesteuert. Einerseits durch den Entfall der prozentualen Begrenzung beim Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab dem Jahr 2023. Andererseits durch den langsameren Anstieg des Besteuerungsanteils für Renten aus der Basisversorgung um jährlich nur noch einen halben statt einem Prozentpunkt beginnend mit dem Jahr 2023.
„Beide Maßnahmen leisten auch ausweislich der Berechnungen des Gutachtens einen gewichtigen Beitrag, um eine ‚doppelte Besteuerung‘ in der Breite abzumildern“, berichtet das Haus von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Gleichwohl würden sie auch in ihrem kumulativen Zusammenwirken nicht ausreichen, um die Problematik vollumfänglich zu lösen.
Die Wissenschaftler skizzieren in ihrem Gutachten als Lösungsvorschlag „einen typisierten zusätzlichen Rentenfreibetrag“. Dessen Höhe bemisst sich in Abhängigkeit von Renteneintrittsjahr, bis zum Renteneintritt erwirtschafteten Rentenpunkten, der Zahl der Beitragsjahre und dem Anteil der Eigenbeiträge an den Renten-Versicherungsbeiträgen.
Eine aufwendige individuelle Betrachtung sei nur in wenigen Fällen notwendig, heißt es in der Schrift. Hier soll ein „individueller Rentenfreibetrag auf Antrag“ zum Tragen kommen.
Dieses Modell beseitige beziehungsweise vermeide eine doppelte Besteuerung und komme weitgehend ohne Nachweis- oder Darlegungserfordernisse von Rentnern aus, betont das BMF. Das Gutachten bilde einen wichtigen Ausgangspunkt für die weiteren konzeptionellen Arbeiten.
Die Bundesregierung hat bereits im Rahmen des kürzlich beschlossenen „Wachstumschancengesetzes“ angekündigt, weitere Anpassungen vorzunehmen, um die Doppelbesteuerung von Renten der ersten Schicht weiter abzumildern (31.8.2023).
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