Pflicht zur Treppensicherung entscheidet sich an Zentimetern

4.12.2020 (€) – Ein Maler war auf einer Baustelle von einer ungesicherten Treppe gestürzt. Wegen der fehlenden Sicherung wollte die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber des Unfallopfers in Regress nehmen. Der Fall landete schließlich beim Bundesgerichtshof. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Gesetzliche Unfallversicherung · Gewerbeordnung
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