13.11.2023 – Ende letzten Jahres gab es fast 5,2 Millionen Pflegebedürftige – ein neuer Höchstwert seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995. Fast vier von zehn Betroffenen sind in den drei höchsten der insgesamt fünf Pflegegrade eingestuft.
Letztes Jahr erhielten deutschlandweit rund 5,17 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies belegen Statistiken zur gesetzlichen Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband).
Im Vorjahr, also 2021, waren es nicht ganz 4,90 Millionen Pflegebedürftige (VersicherungsJournal 25.7.2022). Damit ist die Zahl der betroffenen Personen von Ende 2021 bis Ende 2022 um etwas mehr als fünf Prozent gestiegen.
Im Detail erhielten letztes Jahr fast knapp 4,88 Millionen gesetzlich Krankenversicherte Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und rund 238.000 privat Krankenversicherte aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung (PPV).
Die Daten der PPV-versicherten Pflegebedürftigen stammten aus dem Jahr 2021, da für 2022 noch keine neueren Zahlen vom PKV-Verband veröffentlicht wurden.
Der überwiegende Teil, nämlich fast 83 Prozent aller Pflegebedürftigen und damit rund 4,28 Millionen Betroffene, wurde 2022 ambulant, also in der Regel zu Hause gepflegt. Die restlichen 17 Prozent oder knapp 886.000 Pflegebedürftigen erhielten eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim.
Seit 2017 wird die Schwere einer Pflegebedürftigkeit nach fünf Pflegegraden bemessen (23.12.2016). Auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind unter anderem vom Pflegegrad abhängig. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt anhand eines Punktesystems. Je weniger ein Pflegebedürftiger in den bewerteten Bereichen allein ausüben kann, desto höher ist die Punktezahl und desto höher auch der Pflegegrad.
Zu den bewerteten Bereichen zählen der Grad der Selbstständigkeit hinsichtlich der Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Unter anderem werden der Grad der noch möglichen Selbstversorgung, die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte sowie die Bewältigung und der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen berücksichtigt.
Näheres zur Pflegeeinstufung gibt es unter www.pflegebegutachtung.de, einem Webportal des Medizinischen Dienstes (MDS), der für die Pflegeeinstufung der gesetzlich Krankenversicherten zuständig ist.
Den geringsten Pflegegrad, nämlich Pflegegrad 1, hatten letztes Jahr 17 Prozent der betroffenen Personen. Die anteilig meisten Pflegebedürftigen, nämlich 44 Prozent, waren in Pflegegrad 2 eingestuft.
Fast 39 Prozent aller Pflegebedürftigen hatten eine der drei höchsten Einstufungen. Konkret entfielen 27 Prozent auf Pflegegrad 3, fast neun Prozent auf Pflegegrad 4 und knapp drei Prozent auf Pflegegrad 5.
Die anfallenden Pflegekosten werden nur anteilig durch die Pflegeversicherungs-Leistungen gedeckt. In der downloadbaren BMG-Broschüre „Ratgeber Pflege“ ist zu lesen: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten nicht selten höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge meist sinnvoll.“
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