Nachbarschaftsstreit: Wer haftet, wenn der Osterhase Schaden nimmt?

Bild: Pixabay Inhaltslizenz/Marisa04
25.3.2026 (€)

Eine Frau hatte in das Beet eines allgemein zugänglichen Hofs eines Mehrfamilienhauses einen etwa 30 Zentimeter großen, weißgrauen Dekohasen gestellt. Am 12. März 2024 soll die Figur beschädigt worden sein: Der Kopf sei abgerissen worden, mehrere Teile seien herausgebrochen.

Premium-Zugang

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.

Login mit Premium-Abonnement Premium-Abonnement erwerben

Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion

Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.

Weitere Artikel der Ausgabe vom 25.3.2026
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren