24.4.2025 – Nachdem Einbrecher rund 300 Schließfächer in einer Lübecker Bankfiliale geplündert haben, will die Deutsche Bank geschädigten Kunden nun entgegenkommen. Am Dienstag hat sie betroffene Kunden angeschrieben, um „aktiv Lösungen für nachweislich eingetretene Schäden“ zu suchen.
Es war einer der spektakulärsten Bank-Coups in der jüngeren Geschichte: Am Mittag des 20. Dezember 2024 betraten vier Personen die Lübecker Innenstadtfiliale der Deutschen Bank AG. Sie trugen lange Mäntel, Atemschutzmasken und Kopfbedeckungen, zwei zogen Rollkoffer hinter sich her.
Die Gruppe verschwand im hinteren Bereich der Filiale. Gegen 13 Uhr schloss die Bank wie gewohnt, die Mitarbeiter verabschiedeten sich ins Wochenende – doch die vier Personen verließen das Gebäude nicht.
Am nächsten Tag dann der Schock: 326 Schließfächer waren aufgebrochen, Bargeld und Wertsachen im Gesamtwert von rund zwölf Millionen Euro verschwunden. Von den Tätern fehlt bislang jede Spur.
Noch Anfang Februar 2025 teilte ein Sprecher der Deutschen Bank dem VersicherungsJournal mit, man gehe nicht von einer Verletzung der Sorgfaltspflichten aus. Die Entschädigung der Kunden sei daher nicht geplant. Viele hatten den Inhalt ihres Schließfachs nicht gegen Diebstahl versichert (VersicherungsJournal 26.2.2025).
Institute haften für entwendete Sachen aus Schließfächern in der Regel nur dann, wenn sie nachweislich Sorgfaltspflichten verletzt und Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt haben. Als Anhaltspunkte hierfür gelten laut Medienberichten im vorliegenden Fall, dass kein Sicherheitsalarm ausgelöst wurde und kein Bewegungsmelder im Schließfachraum installiert gewesen sei.
Aber bereits Ende Februar berichtete die SHZ Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG, dass die Deutsche Bank prüfe, ob und wie man den Kunden den entstandenen Schaden ersetzen kann. Demnach bereite das Institut intern ein entsprechendes Entschädigungsverfahren vor.
Wie der Banksprecher inzwischen gegenüber dem VersicherungsJournal bestätigte, wurden die betroffenen Kunden am Dienstag angeschrieben. Das Schreiben mit dem Betreff „Einbruch in der Filiale Lübeck – Deutsche Bank bereitet Entschädigungsprozess vor“ liegt der Redaktion vor.
Auf Nachfrage, wie es zu dem Sinneswandel gekommen sei, erklärte ein Sprecher, die Deutsche Bank wolle ihren Kunden unabhängig von der rechtlichen Bewertung eine Lösung anbieten. Der Start des Entschädigungsverfahrens sei daher nicht als Eingeständnis zu verstehen, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt habe.
In diesem Sinne äußert sich die Deutsche Bank auch im Anschreiben an die Betroffenen. Es handele sich um einen äußerst komplexen Vorfall, „der in der Geschichte der Deutschen Bank so noch nie vorgekommen ist. Die wenigen vergleichbaren Fälle bei anderen Instituten lassen uns befürchten, dass eine schnelle Aufklärung nicht zu erwarten ist.
Unabhängig davon ist es uns dennoch wichtig, zeitnah eine Lösung für die Anliegen unserer Kunden zu finden“, heißt es in dem Schreiben.
Zwischenzeitlich habe die Deutsche Bank „Kontakt zu unserem Versicherer“ aufgenommen, um eine Möglichkeit der Entschädigung zu klären, heißt es weiter. Um welchen Versicherer es sich hierbei handelt, wollte das Institut auf Nachfrage nicht mitteilen.
In welchem Umfang die Betroffenen entschädigt werden sollen – etwa ob nur eine Teilentschädigung vorgesehen ist – bleibt im Schreiben offen. Die Deutsche Bank habe lediglich erklärt, „dass wir berechtigten Ansprüchen unserer Kunden selbstverständlich nachkommen werden“, heißt es weiter. Auch diese Aussage wird nicht näher konkretisiert.
Stattdessen heißt es, dass der Entschädigungsprozess „auf Grundlage individueller Einzelfallprüfungen“ erfolge. In diesem Rahmen werden die Kunden aufgefordert, „glaubhafte Nachweise zur Höhe des Ihnen eingetretenen Schadens“ zu erbringen und entsprechende Dokumente zusammenzustellen.
„Erstellen Sie dafür bitte ein spezifiziertes Verzeichnis der zum Tatzeitpunkt im Schließfach eingelagerten Wertsachen und fügen Sie Dokumente über den Erwerb und Besitz dieser Gegenstände bei, insbesondere Kauf- und Zahlungsbelege, Rechnungen, Urkunden, notariell beglaubigte Inventare, Steuerbescheide sowie fotografische Aufnahmen“, schreibt die Deutsche Bank.
Zudem sollen die Kunden eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige gemeinsam mit der dabei angefertigten Liste der entwendeten Gegenstände bereithalten.
Doch was können geschädigte Kunden tun, wenn sie nicht alle Dokumente über die entwendeten Gegenstände vorlegen können? Viele bewahren in Schließfächern Bargeld, Gold oder seltene Wertgegenstände auf – und möchten nicht, dass Dritte vom Inhalt erfahren.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch von der Berliner Kanzlei Dr. Storch & Kollegen berichtete dem VersicherungsJournal bereits, dass der Inhalt von Schließfächern immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist. Gelingt der Nachweis nicht, bleibt unter Umständen nur der Weg vor Gericht.
„Gerichte hören sich die Parteien an und entscheiden dann über deren Glaubwürdigkeit. Wenn die Angaben der Betroffenen widerspruchsfrei sind und das Gericht überzeugt, folgt es diesen in der Regel. Es gibt auch den Grundsatz des redlichen Kunden, etwa im Versicherungsrecht, wonach die Angaben des Versicherungsnehmers als wahr unterstellt werden können“, so Storch.
Im vorliegenden Anschreiben teilt die Deutsche Bank mit, dass die geschädigten Kunden in den kommenden Wochen über weitere Details des Entschädigungsprozesses informiert werden sollen.
Zudem arbeite das Institut weiterhin eng mit der Polizei zusammen und unterstütze vollumfänglich die Ermittlungen. „Dies geschieht auch mit dem Ziel, dass unsere Kunden die entwendeten Gegenstände und Wertsachen zurückerhalten“, heißt es.
Zum Schluss versichert das Institut: „Wir möchten erneut betonen, dass wir die für Sie entstandene Situation außerordentlich bedauern. Als Ihre Deutsche Bank werden wir uns selbstverständlich für Ihre berechtigten Interessen einsetzen.“
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