Schadenersatz wegen zu schmalem Hotelbett?

Bild: Peterweideman, Pixabay-Inhaltslizenz
28.2.2024 (€)

Ein als Doppelbett vermietetes Hotelbett muss breiter als 1,40 Meter sein. Erfüllt es diese Anforderung nicht, haben Reisende einen Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Reisepreisminderung. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 22. Februar 2024 (471 C 6110/23) hervor.

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