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Der herabgestürzte Ast und das demolierte geparkte Auto

28.6.2017 (€) – Immer wieder gibt es Streit um die Haftung, wenn geparkte Fahrzeuge von herunterstürzenden Ästen beschädigt werden. So auch in einem kürzlich vor dem Oldenburger Oberlandesgericht verhandelten Fall.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Elementarschaden · Personal · Verkehrssicherungspflicht
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