Malheur im Supermarkt mit fatalen Folgen

16.1.2017 (€) – Kurz nachdem in einem Geschäft eine Rotweinflasche zu Bruch gegangen war, rutschte eine Kundin auf den noch nicht vollständig beseitigten Resten aus. Vor Gericht ging es anschließend um die Frage, ob ihr deswegen ein Schmerzensgeld zusteht.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Mitarbeiter · Personal · Schadenersatz · Schmerzensgeld
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