Zweifelhafte Prozesse zugunsten aller vermeiden

11.6.2021 – Es handelt sich – zumal in der Lebensversicherung – bei den wegen zweifelhafter Rechtslage – mangels Entscheidung des Bundesgerichtshofs – erfolgenden Entscheidungen zugunsten des Versicherers auch gleichzeitig um Entscheidungen zugunsten der Versicherten.

Zum einen, weil es gut für das Versichertenkollektiv ist, wenn Einzelne nicht mehr als andere bekommen, die sich nicht beschwert haben. Denn das ginge zulasten der übrigen Versicherten im Kollektiv, die dann weniger bekommen müssten, aufgrund geringerer Überschüsse. Zugleich aber wird damit zugunsten sogar auch des sich beschwerenden Versicherten – und anderer potenzieller Beschwerdenführer – vermieden, dass diese in zweifelhafte Prozesse getrieben werden.

Wenn es sich um Grundsatzfragen handelt, muss der Versicherer die Ombudsmann-Entscheidung ja gar nicht gegen sich gelten lassen. Dies wird auch damit erreicht, das der Ombudsmann die Rechtslage gegen den einzelnen Versicherten als eindeutig darstellt und der Versicherer eine Kopie erhält. Mit dieser kann er dann künftigen Beschwerdeführern schon vor einer Ombuldsmann-Eingabe klar machen, dass ihre Forderung ebenso wie eine Ombudsmann-Beschwerde aussichtslos ist.

Das vermeidet zugunsten aller zweifelhafte Prozesse und dient dem Rechtsfrieden und der Gerechtigkeit, weil alle Versicherten gleich behandelt werden. Und sich nicht Einzelne zulasten anderer bereichern.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Ombudsmann schützt zu oft die Interessen der Versicherer”.

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