Wenn die Zinsen schnell genug steigen, sollte es zur verstärkten Kündigung kommen

2.6.2022 – Zwar käme es durch höhere Zinsen sowohl bei den Pensionskassen als auch bei den Lebensversicherern zu stillen Lasten. „Die müssen aber nicht abgeschrieben werden, weil die Coupons in der Regel bis zu Endfälligkeit gehalten werden können“, erläuterte Grund.

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Diese Regel kann sich auch demnächst ändern. Wenn die Zinsen am Kapitalmarkt schnell genug steigen, während die Lebensversicherer noch niedrige Zinsen aus den weiter laufenden Kapitalanlagen erzielen, sollte es zu einer verstärkten Kündigung von Lebensversicherungen und zudem mehr Beitragsfreistellungen kommen und auch das Neugeschäft dürfte sehr leiden. Weil die Kunden ihr Geld anderweitig rentabler anlegen können.

Dann steht den Lebensversicherern unter Umständen nicht nur kein neues Kapital zur Anlage in den höher verzinslichen Papieren zur Verfügung, sondern sie müssen auch noch, um die Kunden auszuzahlen, die niedrig verzinslichen alten Anlagen verkaufen, die somit nicht bis zur Endfälligkeit gehalten werden können. Die darin enthaltenen stillen Lasten realisieren sich dann und führen zu hohen Abschreibungen.

Nach § 169 Absatz 6 VVG kann der Versicherer zwar befristet auf ein Jahr die Rückkaufswerte herabsetzen, um eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen auszuschließen. Gerade aber diese Möglichkeit könnte dazu führen, dass Kündigungen nicht allzu lange aufgeschoben werden, bis genau diese Herabsetzung eintritt, bei den Zauderern.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Bundesarbeitsministerium will kein Geld mehr „in Riester stecken“”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Private Krankenversicherung · Riester · Versicherungsvertragsgesetz · Zinsen
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