PKV ist durch erschwerten Wettbewerb um Bestandskunden im Nachteil

15.3.2023 – Gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) können bei Kundenzufriedenheit und erst recht bei „Kundenbindung”, also der Frage der Wiederwahl und Weiterempfehlung, bereits aus systematischen Gründen nicht verglichen werden. Denn wer in der PKV vollversichert ist, kann nach einigen Jahren als älter Gewordener nicht mehr ganz so nachteilsfrei den Versicherer wechseln.

Er muss beim neuen Versicherer den Beitrag zum erhöhten Eintrittsalter zahlen, eventuell durch etwas mitgegebene Alterungsrückstellung gemildert. Zumal aber wenn er wegen erworbener Erkrankungen mit der Leistung nicht zufrieden war, steht auch die neue Risikoprüfung mit gegebenenfalls Risikozuschlägen entgegen.

In der GKV indes ist mindestens jährlich nachteilsfrei ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse möglich, wenn man zuvor unzufrieden war. Die Frage, ob man mit der aktuell gewählten Krankenkasse zufrieden ist und sie weiterempfehlen würde, wird dann sicher weit positiver beantwortet, als wenn der Versicherte noch bei seiner bisherigen Krankenkasse wäre. Eventuell auch, weil er mit der neuen Krankenkasse bisher nur gute Erfahrungen gemacht hat.

Die PKV ist also gegenüber den Wechselmöglichkeiten der Krankenkasse durch den erschwerten Wettbewerb um Bestandskunden bei Kundenzufriedenheit und Empfehlungsbereitschaft systematisch im Nachteil. Die Zahlen lassen aber erahnen, wie gut die PKV tatsächlich gegenüber der GKV dastehen würde, wenn ihre – zumal die unzufriedenen – Kunden ebenso leicht wie bei den Krankenkassen den Versicherer wechseln könnten.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „So (un)zufrieden sind privat und gesetzlich Krankenversicherte”.

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