8.6.2021 – Seit 2017 gibt es eine Verordnung zur pflichtmäßigen Angabe bei klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen zu den Effektivkosten. Weder die Zeitschriften Euro noch Finanztest der Stiftung Warentest usw. nehmen diese Verordnung zur Kenntnis in ihren Tests.
Wenn ein Fonds eine Wertentwicklung p. a. von 5,0 Prozent gemäß BVI und einen Kostenanteil von 10,0 Prozent hat, dann frag ich mich, was die ganze Testerei soll. Für den Kunden ist doch nur entscheidend, was nach Wertentwicklung, nach Kosten und nach Steuern netto für ihn herauskommt.
Wenn bei klassischen Produkten bei einem Wertzuwachs vor Kosten von 2,0 Prozent die Effektivkosten bei 1,6 Prozent liegen, dann stimmt doch irgendwo etwas nicht. Bei den Produktgebern kann ich mangelnde Transparenz nachvollziehen, bei den Testern nicht.
Prof. Dr. Heinrich Bockholt
zum Artikel: „Die besten Indexpolicen und Tarife der „Modernen Klassik“”.
Peter Schramm - Aus Verbraucherschutzsicht leicht nachvollziehbar. mehr ...
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