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An den Grenzen der Beratungsmöglichkeiten

24.9.2021 – Herr Falken hat mit seinem Kommentar vollkommen recht.

Bedauerlicherweise ist es aber so, dass ein Versicherungsvertreter, der seinen Vertrieb ausschließlich am Kundenbedarf orientiert, erstens sein Einkommen schmälert und zweitens sehr schnell von seinem zuständigen Inspektor oder Bezirksdirektor auf die Vertriebsziele seiner Gesellschaft hingewiesen wird.

Selbst der Makler, welcher ja die Interessen seines Kunden vertreten sollte, wird durch aufgebaute Vertriebsstrukturen und die von den Versicherungen platzierte Werbung beim Verbraucher schnell an die Grenzen der Beratungsmöglichkeiten geführt.

Als Beispiel sei hier die BAV für gesetzlich Krankenversicherte und die sogenannte Rürup-Rente genannt.

Wolfgang Schäfer

wolfgang.schaefer@eurocillin.de

zum Artikel: „Die größten Verkaufsschlager im unabhängigen Vertrieb”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Betriebliche Altersversorgung · Rente · Rürup · Versicherungsvertreter · Werbung
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