Leistungseinbruch im SBU-Rating von Franke und Bornberg

10.4.2025 – In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Neuauflage des BU-Produktratings haben die Analysten von Franke und Bornberg 121 Produkte der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung von 54 Anbietern unter die Lupe genommen. Wegen deutlich verschärfter Bewertungsbedingungen erhielten nur noch 42 (2024: 70) Offerten von 17 (32) Produktgebern die Höchstbewertung „FFF+“. Dies waren Allianz, Alte Leipziger, Axa, Continentale, DBV, Deutsche Ärzte, Dialog, Ergo Vorsorge, Gothaer, Hannoversche, HDI, LV 1871, Münchener Verein, Nürnberger, Signal Iduna, Stuttgarter und Zurich Deutscher Herold.

Die Franke und Bornberg GmbH (FuB) hat ihr Produktrating von selbstständigen Berufsunfähigkeitstarifen (SBU-Tarifen) überarbeitet und am Donnerstag die aktualisierten Ergebnisse veröffentlicht.

Im Vergleich zur letzten Ratingauflage (VersicherungsJournal 16.4.2024) haben die Analysten einige Änderungen an den Bewertungskriterien vorgenommen. So wurde in der aktuellen Ratingauflage nach FuB-Angaben der Bewertungsfaktor bei Standardleistungen, „die sich nicht länger zur Differenzierung eignen“, gesenkt.

FuB-Geschäftsführer Michael Franke erläutert: „Für Selbstverständlichkeiten gibt es keine Extrapunkte mehr. Auf diese Weise steigt das Gewicht von Kriterien, die tatsächlich einen Unterschied machen“. Damit Versicherer einmal erreichte Standards nicht unterliefen oder für Kunden negative Regeln einführten, blieben diese Kriterien jedoch weiterhin Mindeststandards.

Franke und Bornberg überarbeitet Ratingmethodik

Hiervon betroffen waren unter anderem die Detailkriterien „Festschreiben von Beruf und Lebensstellung bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Beruf“, „Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Erstprüfungen“, „weltweiter Versicherungsschutz“ sowie „kundenfreundliche Regelungen, wenn die Anzeigepflicht schuldlos verletzt wird“.

Für einige Detailkriterien wurden auf der anderen Seite mehr Punkte vergeben als zuvor. Das betrifft etwa „die Regeln bei Arbeitsunfähigkeit (AU-Klausel). Während viele Tarife erst nach sechsmonatiger AU zahlen, gibt es bei leistungsstarken Tarifen bereits nach drei oder vier Monaten Geld, sofern eine Prognose für sechs Monate vorliegt“.

„Ebenfalls höher bewertet werden jetzt besonders kundenfreundliche Regelungen bei Wegfall von Krankengeld. Bestehen Krankentagegeld und BU-Vertrag beim selben Konzern, sollte zum Beispiel ein nahtloser Übergang der Leistungen gewährleistet sein“, wird herausgestellt.

Erhöhte und gesenkte Gewichtungen durch Franke und Bornberg

Im Detail gingen in die Bewertung 73 Leistungskriterien ein, die 20 Oberpunkten zugeordnet sind. Ein höheres Gewicht wurde dabei nur den beiden Kriterien „AKS-Unternehmensrating“ und „Unterstützung in der Leistungsphase“ beigemessen.

Unverändert blieb die Gewichtung bei den acht Prüfpunkten Anerkenntnis, Kapitalleistungen in der Leistungsphase, Leistungsausschluss, Mitwirkungspflichten, Nachprüfung, Rentensteigerung im Leistungsfall, Umorganisation und Unterstützung in der Leistungsphase.

Niedriger gewichtet wurden die zehn Kriterien Abweichungen, Anpassungen, Anzeigepflichtverletzung, Beruf- und Lebensstellung, Geltungsbereich, kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten, Leistungsbeginn und Prognose, Leistungssysteme, versicherte Leistungen und Verweisung.

So wurden die BU-Versicherungen bewertet

Als Quellen für das Rating werden nach Unternehmensangaben ausschließlich die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, Versicherungsscheine, Geschäftsberichte und per Stichprobe verifizierte Daten genutzt.

Die Testkandidaten wurden zunächst dahingehend überprüft, in welchen Ausprägungen beziehungsweise Varianten welche Detailleistungen und Einzelregelungen angeboten werden, wird zur methodischen Vorgehensweise erläutert.

Bewertung von Null bis 100 und Mindeststandards

Die Qualität der jeweiligen Regelungen wurde in einem nächsten Schritt auf einer Skala von null für die schlechteste Ausprägung bis 100 für die beste Ausprägung eingeordnet. Danach wurden die einzelnen Leistungskriterien entsprechend ihrer Bedeutung aus Kundensicht gewichtet.

Die Klassen sind den Angaben zufolge „in ihrer Bandbreite so bemessen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Punktunterschiede nicht zur Einstufung in eine andere Klasse führen. Zusätzlich werden Mindeststandards berücksichtigt“.

Weitere Informationen zur Methodik der Untersuchung sind in den Bewertungsgrundlagen (PDF, 228 KB) nachzulesen.

Neben den vorgenannten Leistungskriterien flossen in die Gesamtwertung erneut (15.10.2021) neben den Stabilitätskriterien des BU-Unternehmensratings zusätzlich das Map-Report BU-Stabilitätsrating (19.3.2021) mit ein.

Nur noch gut jeder dritte BU-Tarif mit der Höchstnote

Unter die Lupe genommen haben die Analysten 121 Tarife mit insgesamt 1.052 Tarifvariationen von 54 Anbietern. Im Vorjahr waren es 123 Offerten mit insgesamt 794 Tarifvariationen von 55 Anbietern. Die Höchstnote „FFF+“ vergab Franke und Bornberg an etwa 35 Prozent der Testkandidaten. Vor Jahresfrist traf dies noch auf 57 Prozent zu.

Im Gegenzug hat sich die Zahl der „sehr guten“ Angebote („FFF“) von einem Sechstel auf über ein Drittel in etwa verdoppelt. Im Vergleich zur vorigen Auflage ist der Anteil der Lösungen mit den beiden besten Noten von 74 auf unter 69 Prozent zurückgegangen.

Ein weiteres knappes Sechstel (2024: knappes Siebtel) bekam aktuell ein „gut“ („FF+“). Ebenfalls etwa jedes sechste (achte) Angebot wurde mit „befriedigend“ oder „ausreichend“ bewertet, also einem „FF“ beziehungsweise „F+“. Schlechtere Noten wurden erneut nicht vergeben.

Notenspiegel (Bild: Wichert)

Für 17 Lebensversicherer mindestens einmal die Höchsthöhe

Laut der Auflistung im Internetangebot von Franke und Bornberg erhielten aktuell 17 (2024: 32) Gesellschaften für mindestens einen ihrer SBU-Tarife beziehungsweise eine ihrer Tarifkombinationen die Höchstnote „FFF+“. Hierzu gehören

Ein Aufsteiger und 16 Absteiger unter den BU-Versicherern

Aufsteiger in die Gruppe der Topanbieter ist der Münchener Verein. Aus dieser herausgefallen sind

Die Analysten teilten zu den Auswirkungen der Erhöhung des Rechnungszinses auf 1,0 Prozent mit, dass die Bruttoprämien (also der Preis vor Rabatten) im Schnitt um fünf Prozent gesunken seien.

„Die Überschüsse (Sofortverrechnung) entstehen größtenteils aus Risikogewinnen. Sie haben sich kaum verändert. Damit sinkt der Brutto-Netto-Spread tendenziell. Im laufenden Rentenbezug ist die Überschussbeteiligung durchschnittlich um die erwarteten 0,75 Prozentpunkte zurückgegangen“, wird weiter mitgeteilt.

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