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Kopfsprung mit fatalen Folgen

19.6.2014 (€) – Immer wieder gibt es schwere Unfälle durch leichtsinnige Sprünge in unbekannte Gewässer. Die Verantwortung dafür kann man nicht immer auf andere abwälzen, wie ein Urteil zeigt.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Erwerbsminderung · Pension · Schadenersatz · Schmerzensgeld
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