Intimes Foto nach Trennung ins Netz gestellt – Schmerzensgeld?

16.8.2017 (€) – Unerlaubt Fotos von Dritten im Internet zu veröffentlichen, kann schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Das belegt ein Urteil des Hammer Oberlandesgerichts.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesundheitsreform · Schadenersatz · Schmerzensgeld
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