Dienstreise oder normale Fahrt zur Arbeit?

21.8.2008 (€) - Ob ein Arbeitnehmer, der an seinem Wohnort als „Springer“ eingesetzt wird, seine Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen darf oder ihm nur die Entfernungspauschale zusteht, hat jetzt das Hessische Finanzgericht entschieden.

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