4.11.2025 – Der Medizinischer Dienst Bund hat jetzt seine Bilanz gutachterlich aufgedeckter Behandlungspannen für das Jahr 2024 in Deutschland vorgestellt. Insgesamt wurde etwa 12.400 Vorwürfen nachgegangen. In gut jedem vierten Fall hat sich dieser Verdacht bestätigt. Die Ergebnisse sind den Angaben zufolge aber nicht repräsentativ, da diese Fehler hierzulande nicht systematisch statistisch erfasst werden.
Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) hat kürzlich seine Jahresstatistik 2024 (PDF, 1,0 MB) zur Behandlungsfehler-Begutachtung der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste vorgelegt.
Demnach hat der Dienst im Auftrag der Krankenkassen im Berichtsjahr 12.304 Verdachtsfälle durch Sachverständige begutachten lassen. Das waren etwa 1,1 Prozent weniger als vor Jahresfrist (VersicherungsJournal 23.8.2024).
Dabei haben sich über zwei Drittel (2023: fast drei Viertel) der Vorwürfe nicht bestätigt. In knapp 70 (71) Prozent der Fälle wurden keine Fehler festgestellt. Daneben wurden auch Pannen gefunden, die zu keinen Schäden geführt haben (430 Fälle; 3,5 Prozent Anteil). Bei 3.301 Patienten (26,8 Prozent) hatte der Pfusch Folgen.
Die Kunstfehler-Vorwürfe verteilen sich weiterhin zu etwa einem Drittel auf die ambulante und zu zwei Dritteln auf die stationäre Versorgung. Eine ähnliche Aufteilung war auch in den Vorjahren zu beobachten (18.8.2023, 14.7.2022).
Das am häufigsten betroffene Fachgebiet war „Orthopädie und Unfallchirurgie“ (knapp ein Drittel Anteil). Gut jeder neunte Verdachtsfall betraf das Segment „Innere Medizin und Allgemeinmedizin“.
Etwa jeder elfte Kunstfehlervorwurf entfiel auf den Bereich „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“, rund jeder zwölfte auf das Segment „Zahnmedizin (inklusive Oralchirurgie und Kieferorthopädie)“. In letzterem Fachgebiet war nur ein leichter Rückgang zu beobachten, so dass die Frauenheilkunde eine Position nach oben auf Rang drei rutschte.

Die häufigsten Fehlerarten (in jeweils rund vier von zehn Fällen) waren, dass eine indizierte Maßnahme entweder falsch beziehungsweise trotz Möglichkeit, Zumutbarkeit und Verfügbarkeit erst gar nicht durchgeführt wurde.
Bei jeweils rund jedem elften Missgriff wurde eine erforderliche Maßnahme zwar korrekt, aber zeitlich zu spät durchgeführt oder es wurde eine falsche medizinische Maßnahme oder Operation durchgeführt.
Aus dem Statistikmaterial geht ferner hervor, dass in etwa jeder 38. bestätigte Behandlungsfehler, der kausal für den Schaden war, tödliche Folgen hatte. In jedem 45. Fall mussten lebensrettende Maßnahmen ergriffen werden.
Knapp jeder zwölfte Missgriff führte zu einem schweren Dauerschaden, jeder achte zu einem mittleren und jeder neunte zu einem leichten Dauerschaden. Die verbleibenden knapp zwei Drittel der Pannen hatten „nur“ vorübergehende Folgen.

Die Studienautoren heben hervor, dass die vorgelegten Zahlen den umfangreichsten Datensatz zu Kunstfehlern darstellten, „der in Deutschland aus einem aktuellen Einjahreszeitraum veröffentlicht wird.
Die Ergebnisse aus der Behandlungsfehler-Begutachtung der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste können dennoch weder für die in Deutschland insgesamt erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe noch für alle tatsächlich auftretenden Fehler beziehungsweise ‚vermeidbaren unerwünschten Ereignisse‘ in der Medizin repräsentativ sein.
Jegliche Interpretationen sind vor dieser Einschränkung zu sehen und mit entsprechender Vorsicht vorzunehmen.“
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