Die Deutschen gehen später in Rente

4.2.2026 – Rund ein Viertel aller Erwerbstätigen in Deutschland ist aktuell zwischen 55 und 64 Jahre alt, wie neue Daten des Statistischen Bundesamts zeigen. Damit weist Deutschland den höchsten Anteil älterer Erwerbstätiger unter allen 27 EU-Staaten auf. Gleichzeitig verschiebt sich das Renteneintrittsalter der Deutschen weiter nach hinten: In den vergangenen 20 Jahren ist es um rund 1,6 Jahre gestiegen.

Deutschland hat die älteste Arbeitsbevölkerung in der Europäischen Union. Das berichtet aktuell das Statistische Bundesamt (Destatis) und beruft sich auf eine Auswertung des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat). Demnach waren im Jahr 2024 von den rund 40,9 Millionen Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren gut 9,8 Millionen zwischen 55 und 64 Jahre alt.

Damit liegt Deutschland deutlich über dem EU-Durchschnitt: EU-weit sind rund 20,1 Prozent der Beschäftigten zwischen 55 und 64 Jahren alt, in Deutschland sind es bereits 24,0 Prozent. Einen ähnlich hohen Anteil älterer Erwerbspersonen weisen nur Italien (23,0 Prozent) und Bulgarien (22,3 Prozent) auf.

Ältere Erwerbstätige EU-Vergleich (Bild: Wenig)

Das Renteneintrittsalter in Deutschland steigt

Ein Grund für den hohen Anteil älterer Erwerbstätiger sei nicht nur, dass die Bevölkerung immer älter werde, so berichtet das Bundesamt. Die Deutschen würden auch später in Rente gehen.

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter lag im Jahr 2024 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei Altersrenten für Frauen und Männer bei 64,7 Jahren. 2004 hatte es für Frauen bei 63,0 Jahren und für Männer bei 63,1 Jahren gelegen. Folgende Regelungen tragen laut Destatis dazu bei, dass das Renteneintrittsalter tendenziell steigt:

  • Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bis 2029.
  • Wegfall der Altersrente für Frauen nach § 237a SGB VI. Früher konnten Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden und bestimmte Bedingungen erfüllten, bereits mit 60 Jahren in Rente gehen.
  • Wegfall der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit nach § 237 SGB VI. Auch diese Regelung ermöglichte es vor 1952 geborenen Erwerbstätigen, mit 60 Jahren in den Ruhestand zu wechseln, allerdings mit Abschlägen.

Der starke Anstieg des Renteneintrittsalters bei Frauen in den Jahren 2014 und 2015 ist auch auf einen statistischen Sondereffekt zurückzuführen: Viele Frauen nahmen ihre Rentenberechnung neu in Anspruch, um die zusätzlichen Kindererziehungszeiten der Mütterrente zu berücksichtigen, wodurch das durchschnittliche Renteneintrittsalter kurzfristig nach oben verschoben wurde.

Entwicklung Renteneintrittsalter (Bild: Wenig)

Die Zahl der Altersrentner nimmt weiter zu

Trotz des tendenziell späteren Renteneintritts steigt die Zahl der Altersrentner deutlich, wie weitere Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: von 20,82 Millionen Menschen, die im Jahr 2015 eine gesetzliche Altersrente bezogen, auf 21,49 Millionen im Jahr 2025. Das bedeutet einen Anstieg um rund 3,2 Prozent.

Bis zum Jahr 2039 werden rund 13,4 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren überschritten haben, warnt das Statistische Bundesamt auf Basis von Vorausberechnungen des Mikrozensus 2024 (VersicherungsJournal 3.9.2025).

Entwicklung der Rentnerzahlen (Bild: Wenig)

Friedrich Merz: Gesetzliche Rente zukünftig nur „Baustein“

Das drohende Ausscheiden von Millionen Erwerbstätigen setzt das Renten- und Sozialsystem unter Druck. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte am Montag beim Neujahrsempfang der Deutsche Börse AG an, dass er noch vor Ende des Jahres eine umfassende Reform der Altersvorsorge auf den Weg bringen will.

„Die gesetzliche Rentenversicherung wird bleiben, aber sie wird nur ein Baustein eines neuen Gesamtversorgungsniveaus werden, in dem die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung eine wesentlich größere Rolle spielen werden als bisher“, sagte Merz bei seiner Rede. Die Reform ziele darauf, die kapitalgedeckte private und betriebliche Altersversorgung zu stärken.

Im Dezember hatte das Bundeskabinett eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen (17.12.2025). Sie sieht die Förderung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantie vor sowie die Einführung eines Standardprodukts.

Der Bundesrat fordert in einem Beschluss Nachbesserungen bei den möglichen Kosten – am 26. Februar soll der Bundestag über den Gesetzentwurf beraten (3.2.2026).

 
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