Bundestag verschiebt Sozialversicherungspflicht für Lehrkräfte
Honorar-Lehrkräfte können bis Ende 2026 unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin selbstständig tätig sein. Bis dahin sollen rechtssichere Beschäftigungsmodelle entwickelt werden. Dies hat der Bundestag Ende Januar auf Grundlage einer Änderung im SGB IV beschlossen, berichtet die Redaktion von Haufe.de unter Berufung auf eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur.
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