Bundesrat gegen bevorzugte Vergabe von Arztterminen an Privatpatienten

24.3.2025

Mit einer am Freitag gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf zu prüfen, inwiefern die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zu einer Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Krankenversicherten im Rahmen der ambulanten medizinischen Versorgung bei der Terminvergabe führen.

Zudem soll ermittelt werden, durch welche Anpassungen sichergestellt werden kann, dass gesetzlich Krankenversicherte genauso schnell einen Arzttermin erhalten wie Privatpatienten. Dabei seien neue Lösungsansätze zu evaluieren, wie Kontingente für Privatversicherte, Mindestquoten für gesetzlich Versicherte oder finanzielle Anreize für Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln.

Der Zugang zu schneller, qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung sei Grundvoraussetzung für ein gerechtes Gesundheitssystem, das Sicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet, heißt es zur Begründung. Allen Bürgern müsse dieser Zugang unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort oder der Frage, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, möglich sein.

Der Beschluss wird nun der Bundesregierung überstellt, die allerding selbst bestimmt, wann sie sich damit befasst. Die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe in Arztpraxen war zuletzt in der Öffentlichkeit immer häufiger kritisiert worden (VersicherungsJournal 3.2.2025, 6.9.2024). Die SPD hatte in ihrem Wahlprogramm dezidiert eine Abschaffung gefordert (14.1.2025).

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Peter Schramm - Ungerechtes Ergebnis einer zwangsweisen Gleichbehandlung durch Kassenärzte. mehr ...

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