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Ausgleich finanzieller Nachteile durch Vorruhestand

30.1.2001 (€) – Wer mit seinem Chef über vorzeitigen Ruhestand verhandelt, kann auf einen Ausgleich von Nachteilen durch die Firma pochen, die die anschließende Arbeitslosigkeit mit sich bringt. Doch kann die Firma auch für den Ausgleich von Nachteilen bei der späteren Rente haftbar gemacht werden?

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitslosenversicherung · Bundesarbeitsgericht · Rente · Senioren
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