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Auch ein verladenes Auto kann „in Betrieb“ sein

26.8.2024 (€) – Der Begriff „Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ darf nicht zu eng verstanden werden. Das wurde nach einem Schadenfall bei einem Autozugtransport, an dem zwei abgestellte Autos beteiligt waren, vor Gericht deutlich. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Betriebsinhalt · Gefährdungshaftung · Mitarbeiter · Pkw
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