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Assekurata: Pflegelücke kann zu geringen Kosten geschlossen werden

17.5.2023 – In seiner aktuellen Pflege-Studie beschreibt das Analysehaus Assekurata die Versorgungslücke, analysiert die Vor- und Nachteile der verschiedenen Tarifmodelle der Krankenversicherer und nennt Auswahlkriterien für eine passende Pflege-Zusatzversicherung.

Die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH hat jetzt ihre Studie „Absicherung in Pflegefall – Mit der Pflege-Zusatzversicherung zur Pflegevollversicherung“ im Auftrag des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) veröffentlicht.

Darin zeigt das Analysehaus die Versorgungslücken auf, stellt die Möglichkeiten der Absicherung dar und gibt Hinweise, worauf Verbraucher beim Abschluss achten sollten.

Pflegelücke wird deutlich größer

Die Eigenbeteiligung oder Pflegelücke im stationären Bereich ist nach den jüngsten Veröffentlichungen des Verbands der Ersatzkassen e.V. (VDEK) im Bundesdurchschnitt von 2.179 auf 2.468 Euro angestiegen.

Der Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad beträgt 1.139 Euro für den sogenannten einrichtungs-einheitlichen Eigenanteil (EEE). Er setzt sich aus 857 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 472 Euro für die Investitionskosten zusammen (VersicherungsJournal 7.2.2023).

„Dabei variieren die Pflegeheimkosten je nach Wohnort oder Bundesland zum Teil erheblich, während die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung jedoch bundesweit einheitlich sind. Dementsprechend schwankt auch die Pflegelücke. Sie reicht derzeit gemäß der Auswertung des VDEK von 1.868 Euro in Sachsen bis 2.847 Euro im Saarland“, schreibt Assekurata in der Studie.

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Thema Pflege wird verdrängt

Verbrauchern ist das Kostenrisiko durchaus bewusst. Allerdings wurde das Thema durch die Coronakrise auch aus dem öffentlichen Diskurs verbannt (13.10.2022), obwohl die Zahl der Pflegebedürftigen stark steigt (22.12.2022). Der Abschluss einer Zusatzvorsorge wird vielfach hinausgezögert.

„Nur wenige prüfen die Möglichkeiten der Pflegevorsorge über Pflegezusatz-Versicherungen, weil sie unterstellen, dass die dafür notwendigen Beiträge sie überfordern könnten“, schreiben die Studienautoren.

Trotz der jüngsten Beitragsanpassungen sei diese Sorge in den meisten Fällen nach wie vor unbegründet. Die Sorge der Endkunden ist nicht neu. Bereits in einer der Vorgängerausgaben 2020 wurde dieses Argument, basierend auf einer Umfrage, angeführt (28.2.2020).

Monatsbeitrag (Bild: Assekurata)

Der junge Versicherungsnehmer ist im Vorteil

Die Marktanalyse von Assekurata will auch zeigen, dass sich der Eigenanteil an den Pflegekosten – die sogenannte Pflegelücke – zu niedrigeren Prämien absichern lässt als gemeinhin angenommen. Dabei gelte: „Je früher eine Pflegezusatz-Versicherung abgeschlossen wird, desto besser.“

Eine vollständige Absicherung der „Pflegelücke“ durch ein Pflegegeld gebe es zum Beispiel bei Versicherungsbeginn im Alter von 25 Jahren schon ab 37 Euro im Monat, für 35-Jährige ab 56 Euro und für 45-Jährige ab 84 Euro.

„Das zeigt: Je früher eine Pflegezusatz-Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie“, kommentiert der PKV-Verband das Ergebnis in einer Mitteilung.

Für Pflegetagegeld spricht die Flexibilität

Um das Vorurteil der Endkunden, was die Kosten der Absicherung angeht, zu widerlegen, haben sich die Analysten die privaten Zusatz-Absicherungen der privaten Krankenversicherer angesehen. Die von den Lebensversicherern angebotene Pflege-Rentenversicherung blieb unberücksichtigt.

Für die Pflegetagegeld-Versicherung spricht nach Meinung der Analysten die vielfach anzutreffende Flexibilität, alle Pflegegrade bedarfsgerecht abzusichern. Hervorgehoben werden die inkludierten Dynamikregelungen sowie die Möglichkeit, Kinder ab Geburt ohne Risikoprüfung mitzuversichern.

Pflegekostentarife sind wegen der geringeren Leistung bei Pflege durch Angehörige günstiger als Pflegetagegeld-Versicherungen. Außerdem werde diese Variante finanziell attraktiver, je höher das Eintrittsalter ist im Vergleich zum Pflegetagegeld.

Was bei der Auswahl zählt

Als wichtiges Auswahlkriterium für die Pflege-Zusatzversicherung wird in der Studie die Dynamisierung der Leistung genannt: „Vor und nach Eintritt des Leistungsfalles sollte das Pflegegeld spätestens alle drei Jahre als Inflationsausgleich mit einem Steigerungssatz von mindestens fünf und maximal zehn Prozent dynamisiert werden und keine Altersbeschränkung beinhalten.“

Als weitere wesentliche Auswahlkriterien nennen die Analysten Nachversicherungs-Garantien ohne Risikoprüfung, Verzicht auf Beitragsbefreiung im Leistungsfall, rückwirkende Leistung ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Einschluss von Suchterkrankungen sowie weltweite Deckung.

Zusätzlich empfiehlt Assekurata für die Produktauswahl fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn die Ursachen für Beitragsunterschiede seien vor allen Dingen im Leistungsversprechen der Tarife zu suchen.

„Aufgrund der hohen Zinsabhängigkeit des Beitrags sollte bei der Suche nach der passenden Pflegezusatz-Versicherung auch die Qualität des Anbieters, hier speziell der Kapitalanlageerfolg, kritisch beleuchtet werden“, rät das Analysehaus.

 
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