9.5.2023 – Durch die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli ändert sich auch, wie viel die Bezieher hinzuverdienen dürfen, ohne dass die gesetzliche Hinterbliebenen-Versorgung gekürzt wird. (Bild: Pixabay, CC0)
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23.7.2021 – Seit dem 1. Juli 2021 können die Bezieher einer gesetzlichen Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente in Ostdeutschland mehr als bisher zu ihrer Rente dazuverdienen, ohne dass sie mit Rentenabzügen rechnen müssen. In Westdeutschland gilt der bisherige Freibetrag. (Bild: Pixabay CC0)
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10.11.2020 – „Löchrig und teuer“ beurteilt die Stiftung Warentest die Restschuld-Versicherungen. Untersucht wurden zum ersten Mal die Absicherung Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit zu Kreditverträgen. (Bild: Brüss)
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27.7.2020 – Für gesetzlichen Hinterbliebenenrenten hat sich ab Juli der Freibetrag für zusätzliche Einkünfte wie Arbeitseinkommen und Mieteinnahmen erhöht. Wird die Grenze jedoch überschritten, kürzt die Rentenversicherung die Versorgung teilweise. (Bild: Margrit, Pixelio.de)
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13.8.2018 – Dass die gesetzliche Rentenversicherung Hinterbliebene nur bedingt finanziell absichert, verdeutlicht eine aktuelle Statistik. Sie zeigt, wie hoch die durchschnittliche gesetzliche Hinterbliebenenrente war, die Betroffenen 2017 erstmals zugesprochen wurde. (Bild: Pixabay CC0)
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29.6.2018 – PRAXISWISSEN: Im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli eines Jahres ändert sich auch der Freibetrag, bis zu welchem Bezieher einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass es zu einem Rentenabzug kommt. (Bild: Pixabay CC0)
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19.3.2018 – Die Linksfraktion hat mit ihrem Antrag zur sozialen Lage und Absicherung von Selbstständigen im Bundestag die Initiative übernommen. Die neuen alten Koalitionspartner reagierten in der Bundestagsdebatte mit unterschiedlichen Akzenten. (Bild: Brüss)
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20.7.2017 – Was tun mit Geld in der Niedrigzinsphase? Für ältere Kunden haben Ergo und Versicherungskammer Bayern gerade zwei neue Lösungen auf den Markt gebracht. Neue Tarife oder Updates gibt es ferner von Interrisk, Universa und WWK.
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3.7.2017 – Aufgrund der positiven Lohnentwicklung wurde die gesetzlichen Rente zum 1. Juli 2017 deutlich erhöht. Wer eine gesetzliche Hinterbliebenenrente bekommt, darf zudem mehr als bisher dazuverdienen, ohne dass er mit Abzügen rechnen muss.
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