Arbeiten im Alter: Bundesregierung beschließt Rentenaufschubprämie

4.9.2024 – Als Anreiz für Beschäftigte, freiwillig länger zu arbeiten, will das Kabinett das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot ab Erreichen der Regelaltersgrenze einschränken und einen „Sockelbetrag“ bei der Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes einführen. Außerdem ist geplant, Teile des Arbeitgeberbeitrags zu streichen. Auch eine Rentenaufschubprämie soll das Arbeiten im Alter attraktiver machen.

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Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Bundesregierung am Mittwoch eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die rentenpolitischen Maßnahmen der sogenannten Wachstumsinitiative umgesetzt werden sollen.

Diese Wachstumsinitiative soll aus 49 Einzelmaßnahmen zur Konjunkturbelebung bestehen. Sie wurde vor rund zwei Monaten angekündigt. Vor knapp zwei Wochen waren bislang nur fünf steuerliche Maßnahmen beschlossen, so ein Regierungssprecher gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio.

Vorbeschäftigungsverbot und „Sockelbetrag“

Hubertus Heil (Archivbild: Brüss)
Hubertus Heil (Archivbild: Brüss)

Nun hat sich Berlin auf vier rentenpolitische Maßnahmen geeinigt. Damit werde Arbeiten im Alter attraktiver, heißt es in einer Pressemitteilung des BMAS.

Vorgesehen ist zum einen, das sogenannte Vorbeschäftigungsverbots einzuschränken. „Wir erleichtern damit Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber, indem ihnen der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber ermöglicht wird“, schreiben die Ampelparteien.

Außerdem will man einen „Sockelbetrag“ bei der Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes einführen. Im Ergebnis bleibe damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente regelmäßig anrechnungsfrei.

„Wir erhöhen die Anreize für Hinterbliebene, eine Erwerbstätigkeit auszuweiten oder aufzunehmen, indem Erwerbseinkommen und kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen bis zu einem Betrag von aktuell 538 Euro im Monat („Sockelbetrag“) von der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes ausgenommen werden“, steht im Papier.

Arbeitgeberbeitrag und Rentenaufschubprämie

Auch soll der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitsförderung und zur gesetzlichen Rentenversicherung bei entsprechender Zahlung an Beschäftigte im Rentenalter wegfallen.

„Arbeitgeber können zukünftig anstelle der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitsförderung und Rentenversicherung, die für versicherungsfreie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter zu entrichten sind, diese Beträge zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Wir schaffen damit für diese Personen einen finanziellen Anreiz, eine mehr als geringfügige Erwerbstätigkeit (weiter) auszuüben“, so das Kabinett.

Und viertens möchten die Koalitionäre eine Rentenaufschubprämie einführen. Man erhöhe damit weiter die Anreize für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

„Bei Aufschieben des Renteneintritts über die Regelaltersgrenze hinaus und nach Weiterarbeit im Rahmen einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit von mindestens einem Jahr können Versicherte zukünftig anstelle der monatlichen Zuschläge eine Einmalzahlung – die Rentenaufschubprämie – in Anspruch nehmen“, wird erklärt.

Wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Heil und Habeck verteidigen Maßnahmen

Robert Habeck (Bild: BMWK, Dominik Butzmann)
Robert Habeck (Bild: BMWK, Dominik Butzmann)

„Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird es nicht geben. Aber wir schaffen weitere finanzielle Anreize für Beschäftigte, die freiwillig länger arbeiten wollen. Wer sein Wissen und Können weiter freiwillig einbringen möchte, profitiert von den neuen Regelungen. Das ist ein wichtiger Schritt, um erfahrene Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu sichern“, äußert sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) fordert, „alle Register“ zu ziehen, da der Fachkräftemangel ein zentrales Problem für das zukünftige Wachstum Deutschlands sei. „Mit den beschlossenen Maßnahmen machen wir es nun deutlich attraktiver und unkomplizierter, im Alter freiwillig länger zu arbeiten“, sagt er.

Zum Beispiel könnten Beschäftigte, die neben dem Rentenbezug einer Sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung nachgehen, zukünftig die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosen-Versicherung ausbezahlt bekommen. Das entspreche mehr als zehn Prozent des monatlichen Bruttolohns und sei ein erheblicher Anreiz zur Weiterarbeit.

„Die beschlossenen Maßnahmen sind aufgrund des fortschreitenden demographischen Wandels wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, denn wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen“, so Habeck.

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