7.9.2007 – Wo bleibt da unser Gesetzgeber? Der selbstständige Außendienst muß für jede Kfz-Versicherung ein umständliches Beratungsprotokoll erstellen. Vom Grunde her ist die Idee auch gut! Aber immer wieder gibt es „Vertriebswege", die dies umgehen (auch staatlich sanktioniert) und sich auf die Schnelle bereichern.
Mir kann keiner erklären, dass einem Supermarktkunden eine bedarfsgerechte Beratung zuteil wird.
Wo bleibt in diesem und im Falle der Direktversicherer das Gleichbehandlungsgesetz!
Karin Weitzel
zum Artikel: „Arag verkauft erneut über Penny”.




