Wer zahlt den Aufwand?

12.12.2012 – Ratierliche Weiterleitung der Provision – das kann ja nicht funktionieren. Der Kunde erhält die Provision in kleinen Portiönchen – der lacht sich tot. Und wie viele Daueraufträge soll der Makler zu diesem Zweck einrichten und rechtzeitig wieder stoppen, wer trägt die Kosten für diesen Aufwand?

Und nach wie vor bleibt die Frage der Stornoreserve ungeklärt, die ja keineswegs nach Ablauf der Haftung ausgezahlt wird und ja bei bilanzierenden Unternehmen auch noch zu versteuern ist.

Wie auch immer, die Provisionskosten bleiben weiterhin dem Vertrag entzogen und so kann es nur die vom Kollegen bereits vorgeschlagene Lösung geben, die einkalkulierte Provision dem Vertrag ratierlich gutzuschreiben.

Man fragt sich, ob die Honorarberater überhaupt wissen, wie die Provisionsfinanzierung funktioniert, wenn man solche Vorschläge hört.

Dieter Rüping

kontakt@qualifi.de

zum Artikel: „Honorarberater wollen den Honorar-Versicherungsberater”.

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