2.9.2006 – Gegen eine Informationsppflicht über die Möglichkeit des Policenverkaufs am Zweitmarkt spricht, dass es keine Regulierung des Zweitmarkts gibt.
Insbesondere müsste geregelt sein, dass 1. die Sicherheit der Kaufpreeisübergabe gewährleistet ist. 2. der Kaufpreis mindestens in Höhe des Rückkaufswerts sofort fließt (Hintergrund: Bei einzelnen Anbietern sind Kaufpreisstundungen über viele Jahre hinweg an der Tagesordnung. Dann trägt der Verbraucher das Insolvenzrisiko des Zweitmarktanbieters, was nicht akzeptabel ercheint).
Wolfgang Scholl, vzbv
zum Artikel: „Werbungskosten oder Verbraucherschutz?”.




