2.6.2026 – Ich hoffe, dass zumindest die Bafin weiß, warum sie diese Zahlen zur Verfügung stellt. Schlussfolgerungen sind daraus leider nicht möglich.
Außerdem ist die Bafin nicht mit der Versicherungsombudsfrau vergleichbar, denn: „Die Bafin kann gegen ein Fehlverhalten einer Versicherung einschreiten, wenn dieses über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und die Belange der Versicherten in ihrer Gesamtheit gefährdet. Demzufolge ist die Bafin nicht befugt, stellvertretend für einzelne Kunden gegenüber den beaufsichtigten Unternehmen aktiv zu werden, in ihrem Interesse eine Überprüfung einzelner Geschäfte vorzunehmen, die Beschwerde zu schlichten oder gar in konkreten Einzelfällen verbindlich über zivilrechtliche Ansprüche zu entscheiden.“
Warum sollte sich also ein Versicherungsnehmer an die Bafin wenden?
Erwin Daffner
zum Artikel: Die Hausratversicherer mit den höchsten Beschwerdequoten




