Wann ist ein Rückkaufswert tatsächlich zu niedrig?

7.3.2005 – Oft wird der Rückkaufswert von Laien an den bereits eingezahlten Beiträgen gemessen. Richtig ist jedoch, ihn an der künftigen Versicherungsleistung und den künftig noch zu zahlenden Beiträgen bis zum planmäßigen Vertragsablauf zu messen.

Der Kunde, der sich zwischen Rückkauf und Vertragsfortführung entscheiden muss, wird folgende Rechnung aufmachen: „Bei Vertragsfortführung investiert er heute den Rückkaufswert und dann weiter alle künftigen Prämien“.

Am Ende steht dann die in Aussicht gestellte Ablaufleistung, wenn er aus Kapitalanlagesicht einmal den bis dahin enthaltenen zusätzlichen Todesfallschutz vernachlässigt. Daraus kann er eine Rendite (ab dem Zeitpunkt der Rückkaufsmöglichkeit) errechnen.

Ist diese Rendite hoch, z.B. sieben Prozent wird er den Vertrag eher weiterführen, als bei einer niedrigen Rendite von z.B. nur zweieinhalb Prozent. Sind Prämien und Ablaufleistung gleich, dann ist die Rendite umso niedriger, je höher der Rückkaufswert ist.

Im Zweitmarkt werden vor allem solche Verträge aufgekauft, bei denen die so gerechnete Rendite höher ist, also der Rückkaufswert niedriger. Dass viele Verträge im Zweitmarkt nicht aufgekauft werden, hängt meist einfach damit zusammen, dass ihre Rendite zu niedrig ist.

Das bedeutet aber, dass ihr Rückkaufswert umgekehrt sehr großzügig bemessen sein muss. Man kann nicht davon ausgehen, dass Rückkaufswerte generell unangemessen niedrig wären. Der Zweitmarkt bringt aber genau für die Kunden einen Vorteil, bei denen der Rückkaufswert gemessen an der erwarteten Ablaufleistung und den noch zu zahlenden Prämien ungewöhnlich niedrig liegt, so dass sich zwangsläufig für die Restlaufzeit eine hohe Rendite ergibt.

In den übrigen Fällen muss man tendenziell feststellen, dass der Versicherer schon einen ausreichend hohen Rückkaufswert gibt, den der Zweitmarkt nicht mehr überbieten kann.

Würden diese Rückkaufwerte weiter erhöht, so würde es sich für kaum einen Kunden noch lohnen, seine Versicherung bis zum Ende weiterzuführen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Gerechte Rückkaufswerte für alle“.

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