10.7.2006 – Richtig: „Wirtschaftliche Engpässe zwingen die Inhaber von Lebensversicherungen immer häufiger zur Überlegung, ihre Police zu kündigen und den Rückkaufswert zu vereinnahmen“.
Es ist in Europa durchaus keine Neuigkeit, die Police an ein darauf spezialisiertes Unternehmen zu verkaufen.
In Großbritannien besteht dieser Markt bereits seit vielen Jahren. Die Vorteile eines Verkaufs gegenüber sind mehrfach: „Da die Police erhalten bleibt und durch Dritte weitergeführt wird, bleibt der Risikoschutz der Police weiter bestehen“.
Die bis zum Verkauf kumulierten Steuervorteile werden auch vom Finanzamt nicht zurückgefordert.
Schließlich bietet der Veräußerer auf dem Zweitmarkt meistens noch einen höheren Verkaufserlös.
Die vorher genannten Vorteile sind meist jedoch „wertvoller“.
Alle Berater, insbesondere Finanzdienstleister / Anlageberater Steuerberater und Rechtsanwälte sollten auf diese Verwertungsmöglichkeit vorzugsweise durch Dokumentation im Beratungsprotokoll dringend hinweisen, um einer eigenen Beraterhaftung aus dem Wege zu gehen.
Ulf Solheid
zum Artikel: „Warum Lebensversicherungen nicht durchgehalten werden”.




