Volle Zustimmung

4.3.2003 – Der Vorschlag des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V (BVK) erhält unsere volle Zustimmung und wir möchten dies auch begründen. All die unzähligen Verbände, welche angeblich die Maklerschaften vertreten, haben doch eines gemeinsam. Meist machen Sie sich mit Haftungsthemen wichtig und fordern mittlerweile speziell für Maklerunternehmen Vorgaben, welche für kleinere und mittlere Maklerunternehmen oft nicht realisierbar sind.

Ein Maklerverband sollte die Interessen aller bestehenden Maklerunternehmen vertreten. Wenn ein Berater eine Wissenslücke haben sollte, kann er dies mit einem zusätzlichen Lehrgang und abschließender Prüfung sicher bewältigen.

Allerdings halten wir für gestandene Vermittler, welche bereits seit fünfzehn Jahren im Geschäft sind einen neuen Qualifikationsnachweis in Form eines Fachmannes für Finanzdienstleistung nur zur Erlaubniserteilung zum Fondsvertrieb als überflüssig.

Nur weil vor zwanzig Jahren im Bereich des Versicherungskaufmannes oder des Versicherungsfachmannes keine entsprechend intensive Ausbildung erfolgte, muß man nicht zwei Jahre die Schulbank nebenbei drücken.

Dies würde sicher den entsprechenden Ausbildungsinstituten gefallen, macht jedoch für die Praxis keinen Sinn. Anders sieht es zum Beispiel aus, wenn ein Versicherungskaufmann oder ein Versicherungsfachmann  hier einen speziellen Weiterbildungskurs für Fondsprodukte mit abschließender Prüfung beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V (BVK) oder der Industrie und Handelskammer (IHK) absolviert.

Erstens nimmt dies nicht so viel Zeit in Anspruch und zweitens wird hier durch seriöse Institute weitergebildet. Selbst die Industrie und Handelskammern raten derzeit von einer Panikstimmung ab und sehen den Fachmann für Finanzdienstsleitung noch lange nicht als entsprechenden Qualifikationsnachweis.

Ein weiteres Thema dürften die zu führenden Protokolle sein. Dies würde sicher den Verbraucherschützern in der vorgeschlagenen Art und Weise gefallen, doch wird dies in der Praxis bei Privatkunden kaum kostendeckend durchführbar sein.

Eigentlich wollte man in Deutschland ja bekanntlich die Bürokratie abbauen. Aber gerade mit einer derartigen Aktion würde man in unabsehbarer Weise Bürokratie schaffen. Wie lange soll denn das Protokoll aufbewahrt werden.

Bekanntlich haftet ein Makler laut Gesetz dreißig Jahre. Die oftmals in Maklerverträgen und von Verbänden gerne eingeführte zwei-drei Jahresregel hat vor Gericht doch im Ernstfall noch keine Handhabe.

Ein Vermittler musste also ein Beratungsprotokoll ein Leben lang aufbewahren. Was geschieht, wenn sein Büro ausbrennt ? Kann er dann gleich in das Gefängnis gehen ? Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen und etwas praxisnaher denken.

Wer auf der einen Seite derartige Vorgaben zur Beratung fordert, kann auf der anderen Seite nicht gleichzeitig Nebenberufler und Autoverkäufer ohne entsprechende Ausbildung zum quasi Fachmann qualifizieren.

Es wäre schön. wenn sich einmal eine echte Interessenvertretung für alle Makler unabhängig von einer Vermittlung von Vermögensschadenhaftpflichtpolicen ergeben könnte und nicht nur die Finanzierung von Verbandsfunktionären verfolgt würde.

Einen ersten, aber ebenfalls kostenpflichtigen Ansatz sehen wir im AfW, welcher es zumindest geschafft hat, mehrere Verbände zu bündeln.

Ebenfalls von Interesse wäre die auf dem Markt befindlichen Produkte und Angebote durch eine wirklich unabhängige und eventuell staatliche organisierte Organisation ( Finanz-TÜV ) überprüfen zu lassen und eine entsprechende Zulassung zu erstellen.

Denn dann könnte sich der Vermittler eventuell sicher sein, was er für Produkte verkauft und würde nicht jedem schön dargestellten Schrott verfallen.

H.- J. Kaschak

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