Vertragsabschlüsse nicht den Bankmitarbeitenden überlassen

26.2.2026 – Kann sich in dieser an Steuer- und Sozialversicherungs-Bevorzugung von Reichen orientierten Regierung wirklich jemand vorstellen, dass Kaufleute ein Interesse daran haben, einen heute anfallenden Beratungsaufwand erst über die nächsten 20 oder gar bis zu 50 Jahren vergütet zu bekommen?

Da wurde die „Riester-Rente” über Jahre in Grund und Boden diskreditiert, obwohl sie für eine bestimmte Klientel (überwiegend „Gering- und Normalverdienende”) mit drohender Altersarmut durch Zulagen bei geringfügigen Beiträgen durchaus sinnvoll und rentabel war. Gerade aber diese Klientel ist wegen mangelnder Anlageerfahrungen besonders auf Beratung angewiesen und kann sich in der Regel weder eine Honorarberatung geschweige denn Verluste beim oft mühsamen Sparen für eine auskömmliche Rente leisten.

Wenn die Versicherungswirtschaft einen Teil des Umsatzes dieses Altersvorsorgeproduktes abschöpfen möchte, mögen die Unternehmen analog zur üblichen Zillmerung und damit verbundenen begrenzten Haftungszeiträume ohne Vertragsbelastung auf eigene Kosten provisionieren. Ansonsten werden sie die Vertragsabschlüsse den Bankmitarbeitenden überlassen.

Ob dann in der Beratung zumeist unerfahrener Anleger:innen die Verlustrisiken (zum Beispiel bei Null-Garantieprodukten) das Thema Langlebigkeit (Rente versus Kapitalauszahlung) ausführlich erklärt werden? Kann unsere Gesellschaft es sich leisten, zukünftige Geringst-Rentenbezieher noch besitzloser zu machen, weil die Förderung der Beratung gewollt vernachlässigt wird?

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Geplante Riester-Reform macht „faire Vergütung der Berater unmöglich“”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 26.2.2026
Weitere Leserbriefe