7.9.2026 – „Mit fast 85 Prozent stimmte die große Mehrheit der Aussage zu, dass die Provisionsvergütung der Unabhängigkeit nicht entgegenstehe, da die Beratung kundenorientiert erfolgt.“ Gut 15 Prozent der Versicherungsmakler sehen also einen Widerspruch zwischen Unabhängigkeit und Provisionen.
Letztlich kommt es bei der Werbung mit Unabhängigkeit aber nicht darauf an, was der Makler darunter versteht, sondern seine potentiellen Kunden. Wer als Versicherungsmakler mit seiner Unabhängigkeit wirbt, erweckt bei diesen den Eindruck, dass es auch abhängige Versicherungsmakler gibt. Etwa diejenigen, die nicht mit ihrer Unabhängigkeit werben.
Damit verschafft er sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Maklerkollegen. Und zwar bereits dann, wenn der potentielle Kunde etwa per Suchmaschine einen „unabhängigen Versicherungsmakler“ sucht und nur diejenigen angezeigt bekommt, die diesen Begriff in ihrer Werbung verwenden.
Ist das nun ein faires Verhalten gegenüber Berufskollegen? Oder müsste man solches gar als wettbewerbswidrig sehen und aus Sicht der Berufskollegen, die den Begriff „Unabhängigkeit“ in ihrer Werbung vermeiden, als unfairen Wettbewerb und als unerwünscht?
Ich weiß etwa als Sachverständiger, das es so etwas wie „gerichtsfeste“ oder „rechtssichere“ Gutachten wegen der freien gerichtlichen Beweiswürdigung nicht geben kann, werbe deshalb damit nicht und bin dann auch froh darum, dass seitens der Wettbewerbshüter Sachverständige abgemahnt werden, die trotzdem mit Gerichtsfestigkeit ihrer Gutachten werben.
Peter Schramm
zum Artikel: Was bedeutet eigentlich „unabhängig“ für Makler?




