8.8.2002 – Was für ein Glück, dass die Person Jahrgang 1956 ist und nicht erst 1970 geboren wurde.
Dann bräuchte sich der Versicherte nicht einmal Gedanken zur Zumutbarkeit der Verweisung machen! Für die Jahrgänge ab 1961 ist jede Verweisung zumutbar!
Uneingeschränkt!
Toralf Tepelmann




