Steuermittel für zwei entgegengesetze Effekte verschwendet

8.4.2026 – Bundeskanzler Merz forderte bereits letztes Jahr beim CDU-Wirtschaftstag: „Wir müssen in diesem Land wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten [...] Mit Vier-Tage-Woche und Work-Life-Balance werden wir den Wohlstand dieses Landes nicht erhalten können“.

Der Wirtschaftsflügel der CDU wollte den Rechtsanspruch auf unbegründete Teilzeitarbeit abschaffen. In einem Antrag für den Bundesparteitag im Februar 2026 war von der „Lifestyle-Teilzeit“ gesprochen worden, die den Fachkräftemangel verstärke und der Wirtschaft schade. In einem überarbeitenden Antrag nur noch davon, Teilzeitansprüche ordnen zu wollen.

Tatsächlich gibt es viele Regelungen, die es Beschäftigten zu leicht machen, sich dem Arbeitsmarkt ganz oder teilweise zu entziehen. Und dies auch fördern, indem sie Gestaltungsmöglichkeiten dafür auch steuerlich unterstützen. Im Sinne eines höheren Voll-Beschäftigungsstandes und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel sollten diese überarbeitet und für eine wünschenswerte Zielsetzung entsprechend umgestaltet werden.

Dazu gehört ganz sicher auch eine Überarbeitung der Zeitwertkonten, die gerade auch ein vorzeitiges sukzessives Ausscheiden aus dem Arbeitsleben in nicht mehr zeitgemäßer Weise auch steuerlich fördern. Gleichzeitig wird dann die Aktivrente der Rentner steuerlich gefördert − so werden dann Steuermittel für zwei entgegengesetze Effekte verschwendet.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: Zeitwertkonten: Begrenzter Spielraum für den Übergang vom Beruf in die Rente

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