12.11.2001 – Jochen Vogelsang zu dem Artikel „Vorerst Verzicht auf Gentests“
Zu dem Artikel Vorerst Verzicht auf Gentests
Diese "Selbstverpflichtung" der Versicherer weist uns schon heut den Weg in die Zukunft. Die Verwendung, möglicherweise sogar eine explizite Forderung zur Veranlassung eines solchen Tests, wird in absehbarer Zeit ein völlig normaler Bearbeitungsvorgang der Risikobeurteilung sein.
Der eigene Kommentar des GDV, dass durch diese befristete Selbstverpflichtung ein Regelungsbedarf der Judikative nicht erforderlich ist, ist ein Schlag ins Gesicht jedes denken Menschen. Wie kann man ernsthaft behaupten, dass eine derartige Selbstverpflichtung auch nur ansatzweise den Gesetzgeber von seiner umfassenden Regelungspflicht entbindet? Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Selbstbeschränkung von der Höhe her beschränkt ist. Versicherungssummen von 250.000 Euro sind in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Deutlicher hätte die Versicherungswirtschaft kaum formulieren können, dass monetäre Ziele den moralisch-ethischen voran gehen. Ich hatte eine andere Regelung erhofft, sie allerdings in der vorliegenden Form erwartet.



