Schwarze Schafe müssen sich umstellen

27.11.2023 – Das ist doch mal eine erfreuliche Regelung für den Verbraucherschutz: So werden doch vor allem die schwarzen Schafe der Branche, aus meiner Erfahrung produktakzessorische Vermittler, dazu gezwungen, Verbraucherkredite losgelöst von Restkreditabsicherungen zu verkaufen.

Für viele Verbraucher stellt sich dann nicht mehr das Problem, dass es heißt „den Kredit können Sie nur bekommen, wenn Sie auch die Restkreditversicherung mit abschließen”. Die Verbraucher sind nun nicht mehr unter (Zug-) Zwang und können sich zuerst mal Gedanken um die nötige/n Absicherung/en machen. Denn allzuoft bestehen ja bereits Krankentagegeld-Absicherungen / BU- oder Risiko-Todesfallabsicherungen.

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „Versicherer beklagen „faktisches Verkaufsverbot“ für Restkredit-Policen”.

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