Riester ist Mitnahmeprodukt von Subventionen

22.5.2007 – Die etwas einseitige Haltung Herrn Kaschaks gegenüber der Riester-Rente teile ich nicht. Bis auf wenige Ausnahmen passt Riester für jeden. Erst heute hat sich ein Steuerberater bei mir darüber beschwert, dass er selbst als Versorgungswerk-Einzahler von Riester ausgeschlossen ist.

Das Argument der Provisionen ist nicht stichhaltig, weil es neben Riester eine Reihe weiterer Produkte gibt, die besser provisioniert werden, beispielsweise eine flexible Renten- oder Lebensversicherung.

Das Argument der renditeschwachen Riesterrente ist ebenfalls nicht stichhaltig. Allein über den Eingangssteuersatz beträgt die Mindestförderung stets 15 Prozent und ist damit besser als die meisten risikobehafteten geschlossenen Fonds, allemal besser als jede Versicherung. Mit den Zulagen beträgt die Förderquote teilweise sogar mehrere 100 Prozent.

Dass die Eigenverzinsung angesichts der hohen Verwaltungskosten für das staatliche Produkt eher mäßig ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist doch, was der Kunde auf sein eingesetztes Kapital erhält; ob man dies nun Verzinsung oder Subvention nennt, ist für den Kunden gleichgültig.

Dass man mit Riester seine Altersversorgung aufbauen kann, hat niemand behauptet. Riester wurde 2002 eingeführt, um die durch das Altersvermögensgesetz neu gerissenen Rentenlöcher zu schließen. Wir alle wissen, dass es auch vorher schon wesentlich größere Rentenlücken gab und weitere in Zukunft geben wird.

Dass neben staatlich subventionierten Produkten zusätzliche Eigeninitiative gefragt ist, versteht sich da von selbst. Wer einem Kunden vermittelt, allein mit Riester könne er seine Rentenlücke schließen, produziert einen Haftungsfall. Riester reicht der Höhe nach nicht aus, aber auf das eingesetzte Kapital bringt es eine immense staatlich garantierte Subventionsrendite, die ihresgleichen am Markt nicht findet.

Es ist ein Mitnahmeprodukt von Subventionen. In der Steuerbranche wird sogar diskutiert, ob man einen Haftungsfall produziert, wenn man den Kunden nicht ausdrücklich auf Riester hinweist.

Das Argument der ungesicherten staatlichen Förderung ist ebenfalls nicht stichhaltig. Zunächst einmal dürfte für bereits geschlossene Verträge Bestandsschutz gelten. Doch selbst dann, wenn dies nicht der Fall sein sollte, gibt es keinen Grund, die Fördergelder zu verschenken, solange es sie noch gibt. Sollten sie entfallen, steigt man halt auf ein anderes Produkt um, bis dahin hat man sich aber die Subventionen gesichert.

Durch die Vererblichkeit der Eigenbeiträge hat Riester auch einen Vorteil gegenüber Rürup.

Wir dürfen ja nicht vergessen, dass der Staat mit den Geldern der Steuerzahler die Altersvorsorge und nicht den privaten Kapitalaufbau fördern will. Das wäre verfehlt.

Der einzige Punkt, der gegen Riester in Einzelfällen spricht, könnte die Tatsache sein, dass man die Förderungen verliert, wenn man im Rentenalter nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sein sollte, also als Einheimischer auswandert oder als Gastarbeiter zurückkehrt. Hier ist aber wohl bereits ein Verfahren beim europäischen Gerichtshof anhängig. Im Übrigen lässt sich dieser Punkt ja im Beratungsprotokoll festhalten... .

Franz-Josef Diefenthal

FranzDiefenthal@aol.com

zum Artikel: „Gründe für den Riesterboom”.

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