12.9.2024 – Was habe ich mir während meiner aktiven Zeit alles anhören müssen: „Ich werde nicht krank, ich brauche keine Krankenversicherung. Sturm kann aus der Wohngebäudeversicherung raus, bei mir gibt es kein Sturm, ich passe auf. Elementarschäden – Erdbeben gibt es in Deutschland nicht, Überschwemmung gibt es bei mir nicht, lächerliches Argument Vulkanausbruch.“
Diese Beispiele sind nur ein Bruchteil – es gibt hier noch unzählige Beispiele, die ich hier anführen könnte.
Jetzt tritt der nicht versicherte Schadenfall ein und es wird nun der Dumme gesucht, der hier falsch beraten hat. Der Versicherungsmakler soll dann beweisen, dass er auf alle Risiken aufmerksam gemacht hat und dass dieser Versicherungsschutz nicht gewünscht wurde.
Der Kunde im Gegenzug ist aber nicht verpflichtet ein Beratungsprotokoll zu unterschreiben. Aus dieser Sicht ist das Urteil vom Oberlandesgericht Dresden vom 26. April 2024 nur zu begrüßen.
Hubert Gierhartz
zum Artikel: „Versicherungsmakler soll 500.000 Euro Schadenersatz zahlen”.




