Muss die Kassiererin das Beratungsprotokoll unterschreiben?

7.9.2007 – Ich bin begeistert über die Aktion der ARAG. Wenn man Fragen hat, kann man auch gleich die Verkäuferin an der Käsetheke um Rat fragen.

Da lässt sich der Staat die neuen Vermittlerrichtlinien einfallen und dann so was.

Das Beratungsprotokoll muss dann wohl die Kassiererin unterschreiben.

Andreas Niehof

ino@kanzlei-niehof.de

zum Artikel: „Arag verkauft erneut über Penny”.

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