12.9.2025 – Mehrfachvertreter sind keine unabhängigen Vermittler, das hat das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Hinweisbeschlzss vom 27. Februar 2023 sehr sauber und eindeutig klargestellt und begründet.
Mehrfachvertreter dürfen nicht mit Unabhängigkeit werben. In diversen Asscompact-Studien werden Mehrfachvertreter trotzdem als „unabhängige Vermittler“ bezeichnet. Dies bestärkt die vorgenannten Vermittler darin, bei Verbrauchern weiterhin als solche aufzutreten. Im Ergebnis wertet sich das Fachmedium damit ab.
Reinhard Durchholz
zum: Artikel Neuer Makler-Favorit in der Rürup-Vorsorge




