5.9.2006 – Herr Scholl von der in Fachkreisen schon länger als besonders "kompetent" bekannten vzbv meint, es wäre besser, nicht obligatorisch über Verwertungsmöglichkeiten von sonst zu kündigenen KLVs am Zweitmarkt zu informieren. Begründung: "keine (staatliche) Regulierung".
Ach wie schön, daß hierzulande doch ohnehin schon genug geregelt ist. Detailregelungen braucht es nicht, wenn man sich an grundsätzliche Definitionen - auch solche in Gesetzen - erinnert: der Makler ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen im Kundeninteresse tätig zu sein.
Ein Maklerkunde hätte demnach einen Schadenersatzanspruch, wenn sein Berater ihn nicht über Zweitmarktangebote informiert und ihm dadurch ein Schaden entstünde. Warum nur "findet der Makler in der Öffentlichkeit nicht statt"? Wir verkaufen uns weit unter Wert...
Yan C. Steinschen
stv. Vorsitzender BFP e.V.
zum Leserbrief: „Was gegen eine Informationspflicht am Zweitmarkt spricht”.




