22.10.2019 – Die Streitkultur in Deutschland ist schon erschreckend. Der in den Bedingungen für die Gebäudeversicherung meistens mitversicherte Mietausfall bewegt sich im einstelligen Prozentbereich der Gesamtprämie.
Hinzu kommt, dass der Einschluss auch im Interesse des Mieters liegt, wenn er durch Fahrlässigkeit einen Gebäudeschaden verursacht, der durch die Gebäudeversicherung gedeckt ist.
Wilfried Hartmann
zum Artikel: „Gebäudeversicherung: Welche Kosten umlagefähig sind”.




